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Schiffsbeteiligungen

Beteiligungen an Schiffen sind schon seit mehr als 150 Jahren geübte Praxis. Während früher Beteiligungen an Schiffen in Teilen (Parten = PARTENREEDEREI) angeboten wurden, hat sich seit einigen Jahren die Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft als Kommanditist durchgesetzt.

Der Anleger beteiligt sich in Höhe des von ihm gezeichneten Betrages an einer Schiffsgesellschaft. Das finanzierte Schiff wird zu einer vereinbarten Tagesrate an ein Unternehmen verchartert. Aus den Erlösen werden die Schiffsbetriebskosten gedeckt, die Darlehen getilgt sowie Ausschüttungen an die Anleger gezahlt. Abschließend wird das Schiff bei einer günstigen Marktlage veräußert (Schlussausschüttung für die Investoren). Die Tätigkeit der Gesellschaft endet daher in der Regel auch, wenn dieses Schiff verkauft wird. Eine Schiffsbeteiligung ist grundsätzlich als eine langfristige Investition zu betrachten. Aktuelle Projekte werden meist mit Laufzeiten zwischen 12 und 16 Jahren angeboten. Einen genauen Zeitpunkt für den Verkauf des Schiffes gibt es jedoch nicht.

Eine Beteiligung an Schiffsgesellschaften richtet sich in erster Linie an Investoren, die

  • ein mittleres zu versteuerndes Einkommen haben (ab 35 TEUR Jahreseinkommen für Ledige und ab ca. 100 TEUR Jahreseinkommen für Verheiratete)
  • hohe, regelmäßige und nahezu steuerfreie Ausschüttungen wünschen
  • eine Diversifikation des eigenen Portfolios wollen
  • ihre Sparfreibeträge bereits ausgeschöpft haben
  • das unternehmerische Risiko tragen können, ihren Einsatz auch zu verlieren
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