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Die Krankenversicherung kommt für die Krankheitskosten auf, die ihren
Versicherten entstehen. Leistungsschwerpunkte bilden die ärztliche und
zahnärztliche Behandlung, die Arzneimittelversorgung und Krankenhauspflege.
Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer müssen sich bei einer gesetzlichen
Krankenkasse (GKV) krankenversichern. Wer allerdings einkommensmäßig
über der Versicherungspflichtgrenze liegt (2004: Jahresbruttoeinkommen
46.500,- Euro / ab 2005 47.250,- Euro) kann sich privat krankenversichern.
Selbständige und Freiberufler sind in aller Regel nicht versicherungspflichtig
und können sich jederzeit privat versichern. Beamte können sich
nur privat versichern.
Versichert sind in der GKV sowohl der Arbeitnehmer als auch seine (kostenlos)
mitversicherten Familienangehörigen. Familienangehörige müssen
in der privaten Krankenversicherung extra versichert werden.
Wer kann sich privat krankenversichern?
Im Prinzip jeder, denn die Zusatzversicherung in der privaten Krankenversicherung
(PKV) bietet dem Interessenten ein breites Angebotsspektrum:
- Von der ambulanten Zusatzabsicherung zur Abfederung der Eigenbeteiligungen,
- über den Komfort eines Ein- bzw. Zweibettzimmers inklusive privatärztlicher
Betreuung durch den Spezialisten im Krankenhaus,
- bis hin zur zahnärztlichen Aufstockung der von der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV) erbrachten Leistungen.
Immer mehr an Bedeutung gewinnt das Krankentagegeld zur Absicherung des Nettoeinkommens
bei Arbeitsunfähigkeit und nicht zuletzt das Krankenhaustagegeld. Auslandsreisekranken-
und Pflegeversicherungen gehören selbstverständlich auch zum Angebot.
Eine private Krankenvollversicherung können alle freiwilligen
Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) sowie nicht-versicherungspflichte
Personen wie Selbständige oder Freiberufler abschließen.
Diesem Personenkreis steht ein vielfältiges Angebotsspektrum zur Verfügung,
angefangen vom 100 Prozent Schutz ohne Selbstbeteiligung bis hin zur hohen
Eigenbeteiligung im Krankheitsfall. Das spiegelt sich bei der Beitragshöhe
wider. Der Beitrag in der PKV richtet sich im Gegensatz zur GKV nicht nach
dem Einkommen, sondern nach Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und gewählten
Tarifen.
Die Private Krankenvollversicherung umfasst mit verschiedensten Formen
der Selbstbeteiligung
- ambulante Versorgung
- stationäre Versorgung
- Zahnbehandlung.
Zusätzliche Möglichkeiten sind die Vereinbarung von
- Krankentagegeld und / oder
- Krankenhaustagegeld
Außerdem gibt es
- die Zusatzversicherung für Krankenkassenmitglieder, die Wert auf
Naturheilverfahren legen.
- die Krankheitskosten-Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte,
die im Krankenhaus als Privatpatient vom Fachspezialisten behandelt und
in einem Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht werden wollen.
- die Auslandsreise-Krankenversicherung. Sie ist für gesetzlich Krankenversicherte
sehr wichtig.
- die speziellen Ergänzungstarife die die Lücken, die in der gesetzlichen
Krankenversicherung durch die Gesundheitsreform von 1989 in den fünf
Leistungsbereichen (Zahnersatz, Brillen, Krankengeld, Krankenhaus und Auslandsreisen)
entstanden sind, ganz oder teilweise schließen.
Beitragssätze
Die Beiträge sind nicht vom Einkommen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung
abhängig, sondern richten sich nach dem Alter und Geschlecht des Versicherungsnehmers.
Beim Eintritt zahlen jüngere Versicherungsnehmer geringere Beiträge
als ältere. Als Privatversicherter kann man Ärzte, Zahnärzte
und Krankenhäuser frei wählen, und hat deutlich kürzere Wartezeiten
bei der Behandlung oder auf wichtige Operationstermine.
Empfehlungen: Mit einem Krankenversicherungsvergleich kann man vor einem Wechsel der Krankenversicherung später viel Geld einsparen.
PKV-Krankenversicherung-Beratung
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