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Krankenversicherung

Die Krankenversicherung kommt für die Krankheitskosten auf, die ihren Versicherten entstehen. Leistungsschwerpunkte bilden die ärztliche und zahnärztliche Behandlung, die Arzneimittelversorgung und Krankenhauspflege. Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer müssen sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) krankenversichern. Wer allerdings einkommensmäßig über der Versicherungspflichtgrenze liegt (2004: Jahresbruttoeinkommen 46.500,- Euro / ab 2005 47.250,- Euro) kann sich privat krankenversichern. Selbständige und Freiberufler sind in aller Regel nicht versicherungspflichtig und können sich jederzeit privat versichern. Beamte können sich nur privat versichern.

Versichert sind in der GKV sowohl der Arbeitnehmer als auch seine (kostenlos) mitversicherten Familienangehörigen. Familienangehörige müssen in der privaten Krankenversicherung extra versichert werden.

Wer kann sich privat krankenversichern?

Im Prinzip jeder, denn die Zusatzversicherung in der privaten Krankenversicherung (PKV) bietet dem Interessenten ein breites Angebotsspektrum:

  • Von der ambulanten Zusatzabsicherung zur Abfederung der Eigenbeteiligungen,
  • über den Komfort eines Ein- bzw. Zweibettzimmers inklusive privatärztlicher Betreuung durch den Spezialisten im Krankenhaus,
  • bis hin zur zahnärztlichen Aufstockung der von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erbrachten Leistungen.

Immer mehr an Bedeutung gewinnt das Krankentagegeld zur Absicherung des Nettoeinkommens bei Arbeitsunfähigkeit und nicht zuletzt das Krankenhaustagegeld. Auslandsreisekranken- und Pflegeversicherungen gehören selbstverständlich auch zum Angebot. Eine private Krankenvollversicherung können alle freiwilligen Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) sowie nicht-versicherungspflichte Personen wie Selbständige oder Freiberufler abschließen.

Diesem Personenkreis steht ein vielfältiges Angebotsspektrum zur Verfügung, angefangen vom 100 Prozent Schutz ohne Selbstbeteiligung bis hin zur hohen Eigenbeteiligung im Krankheitsfall. Das spiegelt sich bei der Beitragshöhe wider. Der Beitrag in der PKV richtet sich im Gegensatz zur GKV nicht nach dem Einkommen, sondern nach Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und gewählten Tarifen.

Die Private Krankenvollversicherung umfasst mit verschiedensten Formen der Selbstbeteiligung

  • ambulante Versorgung
  • stationäre Versorgung
  • Zahnbehandlung.

Zusätzliche Möglichkeiten sind die Vereinbarung von

  • Krankentagegeld und / oder
  • Krankenhaustagegeld

Außerdem gibt es

  • die Zusatzversicherung für Krankenkassenmitglieder, die Wert auf Naturheilverfahren legen.
  • die Krankheitskosten-Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte, die im Krankenhaus als Privatpatient vom Fachspezialisten behandelt und in einem Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht werden wollen.
  • die Auslandsreise-Krankenversicherung. Sie ist für gesetzlich Krankenversicherte sehr wichtig.
  • die speziellen Ergänzungstarife die die Lücken, die in der gesetzlichen Krankenversicherung durch die Gesundheitsreform von 1989 in den fünf Leistungsbereichen (Zahnersatz, Brillen, Krankengeld, Krankenhaus und Auslandsreisen) entstanden sind, ganz oder teilweise schließen.

Beitragssätze
Die Beiträge sind nicht vom Einkommen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung abhängig, sondern richten sich nach dem Alter und Geschlecht des Versicherungsnehmers. Beim Eintritt zahlen jüngere Versicherungsnehmer geringere Beiträge als ältere. Als Privatversicherter kann man Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser frei wählen, und hat deutlich kürzere Wartezeiten bei der Behandlung oder auf wichtige Operationstermine.


Empfehlungen: Mit einem Krankenversicherungsvergleich kann man vor einem Wechsel der Krankenversicherung später viel Geld einsparen.
PKV-Krankenversicherung-Beratung