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Investmentfonds

In einem Investmentfonds bündelt eine Kapitalanlagengesellschaft die Gelder vieler Anleger, um sie nach dem Prinzip der Risikomischung in verschiedenen Vermögenswerten (Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten, Immobilien, stille Beteiligungen) anzulegen und fachmännisch zu verwalten. "Investmentfonds" (bzw. Sondervermögen) ist damit die Bezeichnung für die Gesamtheit der von Anlegern eingezahlten Gelder und der hierfür angeschafften Vermögenswerte.

1.1 Grundtypen angebotener Investmentfonds - Offene und geschlossene Fonds

  • Offene Fonds

Bei offenen Fonds ist die Zahl der Anteile (und damit der Teilhaber) von vornherein unbestimmt (Open-end-Prinzip). Die Fondsgesellschaft gibt je nach Bedarf neue Anteile aus und nimmt ausgegebene Anteile zurück. Bei den in Deutschland aufgelegten Wertpapierfonds handelt es sich regelmäßig um offene Fonds. Von einem offenen Fonds können Sie im Prinzip jederzeit neue Anteile erwerben. Die Fondsgesellschaft hat aber die Möglichkeit, die Ausgabe von Fondsanteilen zeitweise zu beschränken, auszusetzen oder endgültig einzustellen.

  • Geschlossen Fonds

Bei geschlossenen Fonds wird nur eine bestimmte Zahl von Anteilen über eine festbegrenzte Anlagesumme ausgegeben (Closed-end-Prinzip). Bei Erreichen des geplanten Volumens wird der Fonds geschlossen, die Ausgabe von Anteilen wird eingestellt. Im Gegensatz zu offenen Fonds besteht keine Verpflichtung der Gesellschaft, Anteile zurückzunehmen. Die Anteile können nur an einen Dritten, gegebenenfalls über eine Börse, verkauft werden. Der erzielbare Preis richtet sich dann nach Angebot und Nachfrage. Seit April 1998 ist es möglich, Investmentfonds im Sinne des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) auch als geschlossene Fonds zu gestalten. An diesen Investmentaktiengesellschaften beteiligen Sie sich als Aktionär. Daneben kommen geschlossene Fonds in Deutschland in Form geschlossener Immobilienfonds vor, die allerdings keine Investmentfonds nach dem KAGG sind: Sie werden vor allem aus steuerlichen Gründen konzipiert und sind regelmäßig in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft organisiert.

1.2 Arten von offenen Investmentfonds

  • Offene Immobilienfonds

investieren die ihnen von den Anlegern zufließenden Gelder nach dem Grundsatz der Risikomischung in überwiegend gewerblich genutzte Grundstücke, Gebäude, eigene Bauprojekte und halten daneben liquide Finanzanlagen wie Wertpapiere und Bankguthaben. Die Liquiditätsanlagen dienen dazu, die anstehenden Zahlungsverpflichtungen des Fonds (beispielsweise aufgrund des Erwerbs von Liegenschaften) sowie Rücknahmen von Anteilscheinen zu gewährleisten.

  • Offene Wertpapierfonds

legen das ihnen übertragene Kapital in Wertpapieren an. Das Spektrum der einbezogenen Papiere und der Anlageschwerpunkt sind in den jeweiligen Vertragsbedingungen geregelt.

  • Geldmarktfonds

legen das ihnen übertragene Anlagekapital in Tages- und Termingeldern sowie in Geldmarktpapieren an.

  • Altersvorsorge-Fonds

legen das bei ihnen eingelegte Geld mindestens zur Hälfte in sachwertbezogenen Anlagen , d.h. Aktien, Grundstücken oder Anteilscheinen an Immobilien-Sondervermögen, mit dem Ziel des langfristigen Vorsorgesparens an. Der Anleger hat die Möglichkeit, einen Vertrag mit einer Laufzeit bis mindestens zur Vollendung seines 60. Lebensjahres abzuschließen. Er verpflichtet sich dadurch, während der Vertragslaufzeit in regelmäßigen Abständen Geld bei der Kapitalanlagegesellschaft zum Bezug weiterer Anteilscheine einzulegen (Altersvorsorge-Sparplan). Nach Ablauf von spätestens 3/4 der vereinbarten Vertragslaufzeit hat der Anleger die Möglichkeit, die Anteilscheine ohne Berechnung eines Ausgabeaufschlages oder sonstiger Kosten in andere Anteilscheine, z.B. eines Rentenfonds, zu tauschen.

  • Gemischte Wertpapier- und Grundstücksfonds

legen das bei ihnen eingelegte Geld in Werpapieren und Grundstücken oder Anteilen an Grundstücks-Sondervermögen an. Weitere Einzelheiten zu den Vermögensgegenständen und dem Anlageschwerpunkt sind den jeweiligen Vertragsbedingungen zu entnehmen.

  • Dachfonds

legen das bei ihnen eingelegte Geld in Anteilen anderer deutscher Fonds oder in ausländischen Investmentanteilen an. Es handelt sich um ein standardisiertes Produkt der fondsbezogenen Vermögensverwaltung. Einzelheiten zu den Anlageschwerpunkten sind den Vertragsbedingungen zu entnehmen.


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