Startseite
Investmentfonds
Immobilienfonds
Medienfonds
Neue Energien
Private Equity
Schiffsbeteiligungen


Versicherungen
Krankenversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Haftpflichtversicherung
Autoversicherung






Impressum

Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine unbedingt notwendige Versicherung, da der Verlust der Arbeitkraft existenzbedrohend ist. Jedes Jahr beantragen in Deutschland rund 350.000 Personen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Unfälle spielen dabei nur eine untergeordnete Rolle:
Neun von zehn Renten werden wegen Krankheit beantragt. Herz- und Kreislauferkrankungen sowie Rheuma, Wirbelsäulen- und Knochenerkrankungen stehen auf der Liste ganz oben. Auch Gemüts- und Nervenerkrankungen spielen eine immer größere Rolle.
Der Markt für Berufsunfähigkeitsversicherungen hat sich in den vergangenen Jahren sehr geändert, viele neue Bedingungen, Tarifgestaltungen und Beitragsunterschiede erschweren den Überblick. Bei der Auswahl einer geeigneten Berufsunfähigkeitsabsicherung ist das Bedingungswerk aber von entscheidender Bedeutung, denn je klarer und unmissverständlicher die Bedingungen gestaltet sind, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit für den Versicherten seinen Leistungsanspruch ohne Probleme durchzusetzen.

Mit der Rentenreform zum 01.01.2001 haben sich die Leistungen der gesetzlichen Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen entscheidend geändert. Die bisherige Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente wird durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) ersetzt. Die neue Regelung betrifft laut Gesetz alle nach dem 01.01.1961 geborenen.

Für den Fall der Berufsunfähigkeit ist eine ausreichende Absicherung besonders für

  • Berufsanfänger
  • Freiwillig Versicherte (Selbständige und Freiberufler)

wichtig.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet dem Versicherungsnehmer Risikoschutz gegen Berufsunfähigkeit.

Berufsunfähigkeit wird gemessen an Begriffen wie Krankheit, Körperverletzung und Kräfteverfall, die es dem Versicherten dauerhaft unmöglich machen, seinem ausgeübten Beruf nachzugehen.

Bei ärztlich attestierter Berufsunfähigkeit von wenigstens 50 % oder 75 % - je nach Vertragsgestaltung - erhält der Versicherte eine mit dem Versicherer vereinbarte Rente für die restliche, vertraglich vereinbarte Versicherungsdauer.

Eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente erhalten ausschließlich Arbeitnehmer, die zu Beginn der Reform das 40. Lebensjahr vollendet haben. Allerdings erfolgt eine Leistungsreduzierung, denn der Betrag umfasst nur die Hälfte der vollen EM-Rente.

Wer jünger ist, hat keinen Anspruch mehr auf die gesetzliche Absicherung bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit.

Darüber hinaus kann auf alle Berufe verwiesen werden. Ausbildung und Beruf werden nicht mehr berücksichtigt. Allerdings wird die Arbeitsmarktsituation beachtet. Solange kein Arbeitsplatz gefunden wird, erhält der Versicherte weiterhin Rente.


Empfehlungen: BU-Versicherung