|
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine unbedingt notwendige
Versicherung, da der Verlust der Arbeitkraft existenzbedrohend ist. Jedes
Jahr beantragen in Deutschland rund 350.000 Personen eine Rente wegen verminderter
Erwerbsfähigkeit. Unfälle spielen dabei nur eine untergeordnete
Rolle:
Neun von zehn Renten werden wegen Krankheit beantragt. Herz- und Kreislauferkrankungen
sowie Rheuma, Wirbelsäulen- und Knochenerkrankungen stehen auf der Liste
ganz oben. Auch Gemüts- und Nervenerkrankungen spielen eine immer größere
Rolle.
Der Markt für Berufsunfähigkeitsversicherungen hat sich in den vergangenen
Jahren sehr geändert, viele neue Bedingungen, Tarifgestaltungen und Beitragsunterschiede
erschweren den Überblick. Bei der Auswahl einer geeigneten Berufsunfähigkeitsabsicherung
ist das Bedingungswerk aber von entscheidender Bedeutung, denn je klarer und
unmissverständlicher die Bedingungen gestaltet sind, desto größer
ist die Wahrscheinlichkeit für den Versicherten seinen Leistungsanspruch
ohne Probleme durchzusetzen.
Mit der Rentenreform zum 01.01.2001 haben sich die Leistungen der
gesetzlichen Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen entscheidend
geändert. Die bisherige Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente
wird durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) ersetzt. Die
neue Regelung betrifft laut Gesetz alle nach dem 01.01.1961 geborenen.
Für den Fall der Berufsunfähigkeit ist eine ausreichende Absicherung
besonders für
- Berufsanfänger
- Freiwillig Versicherte (Selbständige und Freiberufler)
wichtig.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet dem Versicherungsnehmer
Risikoschutz gegen Berufsunfähigkeit.
Berufsunfähigkeit wird gemessen an Begriffen wie Krankheit, Körperverletzung
und Kräfteverfall, die es dem Versicherten dauerhaft unmöglich machen,
seinem ausgeübten Beruf nachzugehen.
Bei ärztlich attestierter Berufsunfähigkeit von wenigstens
50 % oder 75 % - je nach Vertragsgestaltung - erhält der Versicherte
eine mit dem Versicherer vereinbarte Rente für die restliche, vertraglich
vereinbarte Versicherungsdauer.
Eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente erhalten ausschließlich
Arbeitnehmer, die zu Beginn der Reform das 40. Lebensjahr vollendet haben.
Allerdings erfolgt eine Leistungsreduzierung, denn der Betrag umfasst
nur die Hälfte der vollen EM-Rente.
Wer jünger ist, hat keinen Anspruch mehr auf die gesetzliche Absicherung
bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit.
Darüber hinaus kann auf alle Berufe verwiesen werden. Ausbildung und
Beruf werden nicht mehr berücksichtigt. Allerdings wird die Arbeitsmarktsituation
beachtet. Solange kein Arbeitsplatz gefunden wird, erhält der Versicherte
weiterhin Rente.
Empfehlungen: BU-Versicherung
|